AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SensoCube GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Es gelten ergänzend die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. in ihrer jeweils aktuellen Fassung, wobei im Falle kollidierender Regelungen die nachfolgenden Regelungen Vorrang haben.

2. Angebot / Vertragsabschluß

2.1 Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend.

2.2 Eine bei uns eingegangene Bestellung führt nur zu einem Vertragsabschluß, wenn wir
- im Falle eines Kaufs die Bestellung innerhalb von zehn Tagen
- im Falle eines Auftrages zur Montage, zum Service oder zur Reparatur
die Bestellung innerhalb von drei Wochen schriftlich bestätigen oder die Lieferung oder den Auftrag ausführen. Hierbei von unseren Vertragspartnern verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

2.3 Vertragsänderungen und Zusicherungen bedürfen immer der Schriftform.

2.4 Die zu unseren Produkten gemachten Angaben über Gewichte, Abmessungen, Farben und sonstige technische Angaben sowie Abbildungen sind Näherungswerte und gelten nicht als zugesichert, wenn die technische Verwendungsfähigkeit des Produkts gegeben ist, es sei denn, daß eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 In der Auftragsbestätigung nicht benannte Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.3 Dienstleistungen (wie z.B. Montage, Service, Wartung), Reparaturen sowie Kleinaufträge mit einem Warenwert bis zu € 100,00 brutto werden ohne gesonderte Vereinbarung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.4 Zahlungen auf alle nicht von Ziff. 3.3 erfaßten Lieferungen und Leistungen werden ohne gesonderte Vereinbarung 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Diese Regelung gilt nur bei entsprechender Bonität in Abstimmung mit unserem Kreditversicherer. Bei nicht oder nicht mehr ausreichender Bonität erfolgen Lieferungen nur gegen Vorkasse oder mit entsprechender Regelung.

4. Zahlungsverzug / Aufrechnung

4.1 Abweichend von § 284 Abs. 3 Satz BGB tritt Zahlungsverzug auch ein, wenn die Geldforderung fällig ist und auf eine Mahnung, eine Leistungsklage oder einen Mahnbescheid durch uns keine Zahlung erfolgt. Auch wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt bei nicht termingerechter Bezahlung Zahlungsverzug ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Alle Rechnungen nach dem eingetretenen Zahlungsverzug werden automatisch sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Sofern eine Mahnung durch uns nicht erfolgt und keine Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Zahlungsverzug jedenfalls 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsauffoderung ein.

4.3 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber entsprechend der Regelung in § 288 Abs. 1 BGB zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Bankkrediten, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

4.4 Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht durch den Besteller kann nur geltend gemacht werden, wenn dieser Anspruch auf dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis beruht.

5. Preisanpassung

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit
- von mehr als zwei Monaten nach Vertragsschluss bei Kaufleuten
- von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss bei Nichtkaufleuten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Kaufpreiserhöhung mehr als 5% des ursprünglich vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein einmaliges und unverzüglich auszuübendes Kündigungsrecht.

6. Lieferverzug / Leistungsstörung

6.1 Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für nachträgliche Änderungen.

6.2 Der Besteller kann uns 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins bzw. einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten. Der Besteller ist für den Nachweis der Fristüberschreitung beweispflichtig.

6.3 Kommen wir mit unserer Leistung in Verzug, dann kann der Besteller einen Verzugsschaden nur ersetzt verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.4 Bei Leistungsverzug kann der Besteller bei vergeblicher Aufforderung zur Leistungserbringung innerhalb angemessener Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.5 Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu.

6.6 Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf 10% des Kaufpreises beschränkt.

6.7 Durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldeter, erheblicher Betriebsstörung begründete Leistungsstörungen die in Ziff. 6.1 bis 6.6 genannten Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

7. Verarbeitung / Umbildung der Vorbehaltsware

7.1 Eine Verarbeitung oder Umbildung von Gegenständen, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, ist nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung zulässig.

7.2 Werden unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände durch den Besteller mit nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden und ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns auf unser Verlangen anteiliges Miteigentum zu übertragen.

8. Rücknahme von Kaufsachen

8.1 Die Rücksendung von Kaufsachen werden nur in wiederverkaufsfähigem Zustand und nach vorheriger Zustimmung durch uns angenommen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

8.2 Eine Rückvergütung erfolgt unter Einbehalt von 25% des Kaufpreises für Wertverlust, Verwaltung und sonstige Gemeinkosten.

9. Gewährleistung

9.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf die Kaufsache beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.2 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 9.1 gilt auch dann nicht, wenn der Besteller einen Schadenersatz wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht.

9.3 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz können gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn diese Ansprüche zuvor gegen die industriellen Hersteller unserer Produkte geltend gemacht und rechtskräftig abgewiesen worden.

9.4 Gewährleistungsansprüche wegen offensichtliche Mängel können durch einen nichtkaufmännischen Besteller nur dann geltend gemacht werden, wenn er diesen binnen einer Frist von zehn Tagen ab Übernahme bzw. Anlieferung der Kaufsache uns gegenüber anzeigt.

9.5 Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.

10. Gerichtsstand

Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichtsstand ausschließlich Magdeburg vereinbart.

SensoCube